Allgemeine Geschäftsbedingungen SPEEDpage

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Leistungen, Lieferungen und Angebote des Dienstleisters erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Preise / Zahlungsart / Verzug / Erfüllungsort

  1. Unsere Preise sind Nettopreise. Alle gültigen Preise und Modalitäten sind auf der Internetseite www.speedpage.at einzusehen. Gegebenenfalls entstehen zusätzlich Lizenzgebühren an externe Anbieter/Dienstleister für Themes, Plugins, Tools etc.
  2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder sonstige Kosten, so ist der Dienstleister berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% beträgt.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, können mit schuldbefreiender Wirkung alle Zahlungen auf das in der Kaufantragsbestätigung angeführte Bankkonto von SPEEDpage unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.
  4. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30%-50% des Auftragswertes zu erbringen.
  5. Im Rahmen des Forderungseinzugs bedient sich SPEEDpage im Rahmen einer Datenauftragsverarbeitung verschiedener Inkassodienstleister. Im Fall eines Forderungsausfalls erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Daten zur Forderung und deren Höhe) an eine im Wirtschaftsverkehr anerkannten Dienstleister und eine im Wirtschaftsverkehr anerkannte Auskunftei übermittelt werden.
  6. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort sowie der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Dienstleisters. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.

$ 3 Gewährleistung und Haftung

  1. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Die Gewährleistung entfällt, insbesondere, wenn der Mangel auf Bedienungsfehler zurückzuführen ist und schriftliche Anweisungen nicht korrekt befolgt oder unterlassen wurden.
  3. Für Unternehmer gilt: Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält SPEEDpage es sich vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Ist der Kauf- /Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Dienstleister Ersatz oder bessert nach. Eine Preisminderung wird nur dann schlagend, wenn eine Nachbesserung aussichtslos erscheint. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die gelieferte Dienstleistung ist unverzüglich nach Übergabe auf allfällige Mängel zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind SPEEDpage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt der Kauf-/Dienstleistungsgegenstand als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  4. Haftung – Abgesehen von Personenschäden haftet SPEEDpage gegenüber Unternehmen nur, wenn SPEEDpage vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen von Unternehmen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Dienstleistung.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Der ausgelieferte Kauf-/Dienstleistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Dienstleisters.
  2. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an den Gegenstand auf den Käufer über.

§ 5 Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt zu einem schriftlich vereinbarten Termin. Falls der Dienstleister die Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Käufer eine vierwöchige Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert der Dienstleister bis zum Tage der gesetzten Nachliefererfüllungsfrist nicht, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Nichterfüllung

Bei Nichterfüllung des Vertrages steht SPEEDpage ohne Nachweispflicht ein Schadenersatz von 20% des Vertragswertes zu, sofern SPEEDpage der Vertragsauflösung zustimmt. Stimmt SPEEDpage der Auflösung nicht zu, bleibt der Vertrag mit allen weiter bestehenden Kosten bestehen. Dem Dienstleister bleibt ausdrücklich nachgelassen, nachzuweisen, dass ihm ein Schaden oder eine Minderung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

§ 7 Anzuwendendes Recht

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Republik Österreich.

§ 8 Einverständniserklärung

Durch einen Vertragsabschluss, Auftragserteilung mit Unterschrift oder per Mail erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass seine persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden und innerhalb von SPEEDpage und von deren Handelspartnern zum Zweck der Auftragserfüllung genutzt werden.

§ 9 Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchutzG – eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 1.1.2021

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