Allgemeine Geschäftsbedingungen SPEEDpage

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. SPEEDpage erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Werbeagentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind für Rechtsbeziehung mit Unternehmern und Privatpersonen, B2B und B2C anwendbar.
  2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von SPEEDpage schriftlich bestätigt werden.
  3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht SPEEDpage ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch SPEEDpage bedarf es nicht.
  4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 2 Preise / Zahlungsart / Verzug / Erfüllungsort

  1. Unsere Preise sind Nettopreise. Alle gültigen Preise und Modalitäten sind auf der Internetseite www.speedpage.at einzusehen. Gegebenenfalls entstehen zusätzlich Lizenzgebühren an externe Anbieter/Dienstleister für Plugins.
  2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so ist der Dienstleister berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% beträgt.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, können mit schuldbefreiender Wirkung alle Zahlungen auf das in der Kaufantragsbestätigung angeführte Bankkonto von SPEEDpage unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen. Bei einer Buchung auf unserer Internetseite www.speedpage.at bieten wir Kreditkartenzahlung an.
  4. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von mindestens 30% des Auftragswertes zu erbringen.
  5. Im Rahmen des Forderungseinzugs bedient sich SPEEDpage im Rahmen einer Datenauftragsverarbeitung verschiedener Inkassodienstleister. Im Fall eines Forderungsausfalls erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Daten zur Forderung und deren Höhe) an eine im Wirtschaftsverkehr anerkannten Dienstleister und eine im Wirtschaftsverkehr anerkannte Auskunftei übermittelt werden.
  6. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort sowie der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Dienstleisters. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.
  7. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, SPEEDpage die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  8. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann SPEEDpage sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
  9. Weiters ist SPEEDpage nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
  10. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich SPEEDpage für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
  11. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu,  sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen und die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

$ 3 Gewährleistung und Haftung

  1. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Die Gewährleistung entfällt, insbesondere, wenn der Mangel auf Bedienungsfehler zurückzuführen ist und schriftliche Anweisungen nicht befolgt wurden.
  3. Für Unternehmer gilt: Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält SPEEDpage es sich vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Ist der Kauf- /Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Dienstleister Ersatz oder bessert nach. Eine Preisminderung wird nur dann schlagend, wenn eine Nachbesserung aussichtslos erscheint. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die gelieferte Dienstleistung ist unverzüglich nach Übergabe auf allfällige Mängel zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind SPEEDpage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware, Kauf-/Liefergegenstand als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  4. Haftung – Abgesehen von Personenschäden haftet SPEEDpage gegenüber Unternehmen nur, wenn SPEEDpage vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen von Unternehmen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet SPEEDpage zeitgerecht alle von SPEEDpage angeforderten Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung/Lieferung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet SPEEDpage über alle Umstände, die für den Auftrag relevant sind, rechtzeitig zu informieren, auch, wenn diese Umstände erst während der Vertragslaufzeit relevant bzw. bekannt werden. Der Kunde hat für den Aufwand und die dadurch entstehenden Mehrkosten bzw. Verzögerungen SPEEDpage einzustehen. Darüber hinaus hat er SPEEDpage diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche der Firma SPEEDpage von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Fotos, Logos, etc. frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patent, Kennzeichen- oder sonstigen Rechte, sind. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde. Der Kunde hat SPEEDpage im Falle der Inanspruchnahme Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Kunde ist diesbezüglich auch verpflichtet die der SPEEDpage dadurch entstehenden Kosten durch rechtsanwaltliche Vertretung zu übernehmen und SPEEDpage in einem daraus resultierenden Gerichtsverfahren bestmöglich zu unterstützen.
  3. SPEEDpage  ist jedoch verpflichtet den Kunden unverzüglich nach dem Auf-kommen von Bedenken hinsichtlich etwaiger Rechtsverletzungen durch den Kunden bzw. durch sie zu informieren.
  4. Befindet sich der Kunde mit dem ihm obliegenden Verpflichtungen, insbesondere mit Mitwirkungspflichten oder mit Zahlungsverpflichtungen, länger als 14 Tage in Verzug, hat SPEEDpage ebenfalls die Möglichkeit unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und alle bisher geleisteten Leistungen/Lieferungen in Rechnung zu stellen sowie Inhalte auf der einer etwaig bestehenden Website, Fanpage, o. Ä., zu sperren bzw. offline zu stellen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Der ausgelieferte Artikel / Kauf- Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Dienstleisters.
  2. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an den Gegenstand auf den Käufer über.
  3. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Firma SPEEDpage, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SPEEDpage und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
  4. Für die Nutzung von Leistungen von SPEEDpage, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von SPEEDpage erforderlich. Dafür steht SPEEDpage und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

§ 6 Kündigung/Ungerechtfertigter Rücktritt/Vorzeitige Auflösung

  1. Die Kündigung durch den Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
    Verträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres kündbar.
    Die dreimonatige Kündigungsfrist ist notwendig, um auch die an den Auftrag gekoppelten Verträge mit Subunternehmern und Lieferanten kündigen zu können.
  2. Tritt ein Unternehmer vom Vertrag mit SPEEDpage ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden der Firma SPEEDpage vom Vertrag ganz oder teilweise zurück, gebührt SPEEDpage trotzdem das vereinbarte Entgelt.
    Die dadurch der Firma SPEEDpage entstandenen Ersparnisse werden dabei angerechnet.
    Das Gleiche gilt, wenn SPEEDpage aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Grund zurücktritt.
  3. SPEEDpage ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen.
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Die Durchführung des Auftrages aus technischen oder Wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
    Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
    Der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung unter einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag (zB Verletzung der Mitwirkungspflichten), verstößt;
    Hinsichtlich der Bonität des Kunden berechtigte Bedenken bestehen;
    Der Kunde trotz Aufforderung keine Vorauszahlung leistet;
    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ebenfalls aus wichtigem Grund, vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn SPEEDpage fortgesetzt, trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen, zumindest aber 14-tägigen, Nachfrist gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt.

§ 7 Lizenzgebühren

  1. Nachdem eine Lizenz durch SPEEDpage für den Kunden erworben wurde, ist ein Storno nicht mehr möglich.
  2. Die Lizenzen sind für einen bestimmten Zeitraum gültig und können nicht rückwirkend gekündigt werden.
  3. Tritt ein Kunde vorzeitig vom Vertrag zurück, kann dieser die Lizenzgebühren nicht von SPEEDpage zurückverlangen.

§ 8 Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt zu einem schriftlich vereinbarten Termin. Falls der Dienstleister die Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Käufer eine dreiwöchige Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert der Dienstleister bis zum Tage der gesetzten Nachliefererfüllungsfrist nicht, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Anzuwendendes Recht

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Republik Österreich.

§ 10 Einverständniserklärung

Durch einen Vertragsabschluss, Auftragserteilung mit Unterschrift oder per Mail erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass seine persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden und innerhalb von SPEEDpage und von deren Handelspartnern zum Zweck der Auftragserfüllung genutzt werden.

§ 11 Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchutzG – eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 21.12.2020

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